Höhere Zuschüsse für KFZ-Hilfe!

Beim Kauf eines Fahrzeugs gab es bisher maximal 9,500 € Zuschuss, plus die Übernahme der Kosten für Umbauten.

Im Juni gab es hier eine lange überfällige Änderung.

Der Zuschuss wurde auf bis zu 22.000 € angehoben.

 

Wenn weitere Kosten entstehen, z.B. für Umbauten oder eine notwenige Zusatzausstattung, übernimmt die der jeweils zuständige Leistungserbringer.

 

Es gibt noch eine großartige Änderung in der KfzHV: „Im Einzelfall kann sogar ein höherer Betrag gefördert werden, falls Art und Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.“

Das wäre z.B. nötig wenn man als Rollstuhlfahrer selbst fahren möchte, das Auto aber nur mit einem E-Rollstuhl befahren kann. Dann wäre ein größeres Auto (ein Bus) nötig, damit man bis zum Lenkrad fahren kann.

 

Die passenden Gesetzestexte findet ihr hier:

 

Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV)