Manchmal ist es nicht nur wichtig, von Betroffenen zu hören, "was geht", sondern sich auch fundiert über die rechtlichen Grundlagen zur Teilhabe informieren zu können.
Oft können nicht alle Fragen abschließend mit einem Kliniksozialdienst geklärt werden und ein Weiterkommen scheitert bereits daran, dass für die Betroffenen nicht klar ist, welcher der zuständige Ansprechpartner für eine Frage- oder Antragsstellung ist.
Gute Ansprechpartner, dies zu klären, sind die bundesweiten Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, die uns helfen sollen, das Bundesteilhabegesetz zu verstehen und die damit verbundenen Rechte zur Teilhabe in Anspruch nehmen zu können.
Hier mehr dazu:
Teilhabe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes Erklär-Filme der EUTB® Heidelberg - Teilhabeberatung beim Heidelberger Selbsthilfebüro
Filme:
BTHG be-greifen (Link zu Youtube)
Filme mit Gebärden und Untertiteln:
BTHG be-greifen: Mit Gebärdensprache und Untertiteln
Kontakt zur filmerstellenden Teilhabeberatungsstelle in Heidelberg:
Selbsthilfe-Büro Heidelberg EUTB
Link zur bundesweiten Suche nach regionalen Teilhabeberatungsstellen: