Freifahrtregelung der Bahn

08.08.2011
Neue Freifahrtregelung ab 1.September 2011: Die bisherige Einschränkung der Freifahrt auf 50 km Radius um den Wohnort für schwerbehinderte Menschen in Regionalzügen wird am 1.September aufgehoben. Das bisherige Streckenverzeichnis ist somit nicht mehr notwendig, es genügen ein Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke. Nähere Infos unter Freifahrtregelung (Quelle: mobil die Zeitschrift der Deutschen Bahn)